Großglockner Hochalpenstraßen AG vs. Österreichischer Alpenverein betreffend Grundstück Gamsgrubenweg: Urteil des Oberlandesgerichtes gefällt!

Gamsgrubenweg
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Date: 22.07.2025
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Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) vs. Österreichischer Alpenverein (ÖAV) betreffend Grundstück Gamsgrubenweg: Urteil des Ober-landesgerichtes gefällt!

Das Oberlandesgericht Graz hat zum Akt Österreichischer Alpenverein gegen Großglockner Hochalpenstraßen AG (GZ 2 R 76/25a) sein Urteil gefällt und die vom ÖAV gegen die GROHAG, vertreten durch die Finanzprokuratur, erhobene Berufungsklage zur Feststellung der Grundeigentümerschaft zur Gänze abgewiesen sowie das Eigentum der GROHAG am ‚Gamsgrubenweg‘, so wie in der Katastermappe seit der Neuvermessung im Jahr 1955 dargestellt, bis zum Km 24,30 bestätigt.

Innsbruck – Kärnten/Salzburg/Tirol: Das Oberlandesgericht Graz hat die von der Klägerin (ÖAV) gerichtete Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung für nicht zulässig abgewiesen und die Berufung als nicht berechtigt beurteilt. Somit wurde das Ersturteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom März 2025 vollinhaltlich bestätigt. 

Zitat GROHAG: Dr. Johannes Hörl, Alleinvorstand der GROHAG: „Wir sind immer von einem rechtmäßigen Eigentum bzw. zumindest redlichen Besitz über mehr als 60 Jahre an den strittigen Flächen ausgegangen und fühlen uns erneut bestätigt. Unsere Hand zum Österreichischen Alpenverein (ÖAV) bleibt ausgestreckt. Wir hoffen auf gute gemeinsame Lösungen für viele weitere Projekte mit dem ÖAV sowie mit dem Nationalpark und dem Land Kärnten in den Hohen Tauern und auch am Gamsgrubenweg.“

Ausgangslage: Der Gamsgrubenweg (2.400m) entstand im Zuge der Errichtung der Großglockner Hochalpenstraße in den 1930er Jahren, beginnt am Endpunkt der Straße auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe (2.369m) und führt bis zum Wasserfallwinkel, auch Aufstieg zum ÖAV-Hochalpinzentrum Oberwalderhütte (2.973 m).

Dieser hochalpine Weg ohne nennenswerte Steigungen, ermöglicht den Blick auf die beeindruckende Bergkulisse rund um den Großglockner und ist – nach Befahrbarkeit der Gletscherstraße ab Anfang Mai (für Nicht-Alpinisten dzt. nur bis Ende Tunnel 6) begehbar. Der Themenweg entführt auf eine Reise durch sechs geheimnisvolle Schatztunnel und informiert über die einzigartige Flora und Fauna der Umgebung.

Die GROHAG plante mit dem Nationalpark nicht zuletzt aufgrund der Witterungslagen im Hochgebirge und der Steinschlaggefahr den Bau einer Versorgungseinrichtung und die Errichtung einer Schutzgalerie nach dem 6. Tunnel im Zuge eines Gesamtprojektes. Damit sollte Sicherheit und Versorgung für Tausende Gäste und Alpinisten sowie eine adäquate Wissensvermittlung zu Themen des Nationalparks sichergestellt werden.

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